Abrechnung & Kostenerstattung

Als privat niedergelassene approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin können Sie therapeutische Leistungen bisher leider nur in Ausnahmefällen von den gesetzlichen Krankenkassen erstatten lassen.

Das Honorar für psychotherapeutische Leistungen richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psycho­therapeuten (GOP) und kann über folgenden Link eingesehen werden:

https://api.bptk.de/uploads/GOP_Infotabelle_Stand_2020_6ca43d9d82.pdf

(Übersicht Stand April 2020: ohne Gewähr)

Gefunden auf: Psychotherapeutenkammer Berlin

Sie erhalten als Selbstzahler:innen nach jeder therapeutischen Stunde eine Einzelrechnung für Ihre Dokumentation, die Sie bitte innerhalb von zwei Wochen begleichen.

Ausnahmen können hiervon z. B. für eine gesammelte, größere Einreichung über die private Krankenversicherung bzw. Beihilfe oder Heilfürsorge zum Monatsende über das ganze geleistete Stundenkontingent erstellt werden, so dass Sie diese über Ihre jeweiligen privaten bzw. anderen Versicherer erstatten lassen können.

Privatversicherte

Es hängt von Ihrem individuellen Versicherungstarif ab, in welchem Umfang psycho­therapeutische Leistungen von Ihrer Versicherung übernommen werden. Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für das Erstgespräch und bis zu vier weitere Gesprächstermine (sogenannte probatorische Sitzungen) ohne vorherige Genehmigung. Eine weiterführende Therapie muss fast immer bei der Versicherung beantragt werden.

Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer privaten Krankenkasse nach den Bedingungen. Bei der Antragsstellung bin ich Ihnen selbstverständlich behilflich.

Beihilfe

In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie nach ordnungsgemäßer Antrag­stellung übernommen. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit Ihrer Beihilfestelle in Verbin­dung, um die Übernahmebedingungen einer psychotherapeutischen Behandlung zu klären. Sollte absehbar sein, dass für eine therapeutische Behandlung nicht mehr als 10 Stunden benötigt werden, kann auf einen ausführlichen Therapieantrag verzichtet werden.

Heilfürsorge

Die Heilfürsorge ist eine spezielle Form der Krankenversicherung, die für bestimmte Berufsgruppen wie Polizei, Feuerwehr, Justizvollzugsbeamt:innen und Soldat:innen gilt. Die Kostenerstattung für Psychotherapie bei der Heilfürsorge hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Bundesland, in dem Sie leben, und dem konkreten Fall.

In der Regel übernimmt die Heilfürsorge die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung, wenn eine seelische Erkrankung oder Störung vorliegt. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die genauen Bedingungen und Voraussetzungen für die Kostenerstattung von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein können.

Um sicherzustellen, dass Sie die bestmögliche Unterstützung erhalten, empfehle ich Ihnen, sich direkt an Ihre zuständige Heilfürsorgestelle zu wenden und sich über die genauen Bedingungen und Voraussetzungen für die Kostenerstattung von Psychotherapie zu informieren. Für den Kontakt, die Antragsstellung sowie die nötigen Unterlagen stehe ich gerne behilflich zur Seite.

Gesetzlich Versicherte

Allgemeine Bedingungen: Mit den gesetzlichen Krankenkassen kann ich nicht ab­rech­nen, da mit einer Privatpraxis kein Abrechnungsvertrag besteht. Allerdings reicht die Zahl der Vertragspsychotherapeut:innen der gesetzlichen Krankenkassen nicht aus, um den Bedarf an Psychotherapie zu decken.

Erstattungsverfahren: Sollten Sie als gesetzlich versicherte Person keinen freien Therapie­platz in zumutbarer Wartezeit und in annehmbarer Entfernung finden, besteht even­tuell die Möglichkeit einer Behandlung über das sogenannte Kosten­erstattungs­ver­fahren. Vor Beginn der Behandlung müssen Sie einen Antrag auf Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse stellen. Dieser beinhaltet häufig einen Nachweis, dass Sie keine kassenabrechnungsberechtigte Psychotherapeut:innen finden konnten. Weitere Fragen, und wie ich Sie bei der Antragsstellung unterstützen kann, können wir gerne in einem Erstgespräch klären. Das Erstgespräch ist kostenpflichtig.

Selbstzahler:innen

Aus unterschiedlichsten Gründen möchten Patient:innen ihre Psychotherapie lieber selbst zahlen. Bei Anwartschaft auf Verbeamtung, geplantem Wechsel in eine private Kranken­kasse oder Abschluss einer Zusatzversicherung kann das unter Umständen von Bedeutung sein, da hierfür oft Angaben zu Behandlungen der letzten 5 Jahre angefordert werden.

Als Selbstzahler:innen einer Psychotherapie genießen Sie den Vorteil der absoluten Diskretion, denn in diesem Fall entfällt eine Befunderstellung für die Krankenkasse.

Nähere Einzelheiten und wertvolle Informationen finden Sie auf den folgenden Seiten:

Bayerische Psychotherapeutenkammer

Patient*innen & Ratsuchende | PTK Bayern (ptk-bayern.de)

Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie e. V. (DGVT)

Patient*inneninformationen – DGVT

Bayerisches Gesundheitsministerium (StMGP)

KVB-Patienteninformation-Psychotherapie.pdf

Kassenärztliche Vereinigung Bayern (KVB)

Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (kvb.de)

Falls Sie oder ihr darüber hinaus noch Informationen benötigen sollten/solltet, bitte gerne an mich direkt wenden.